Fahrradleasing nutzt das sogenannte Dienstwagenprivileg (auch als “0.25 %-Regel” bekannt) für Fahrräder und Pedelecs. Das geht ganz einfach: Dein Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mitder Leasingfirma ab – und schon kannst du und deine Kollegen über die Firma beziehen.<br>Bezahlt wird bequem über monatliche Raten, die direkt vom Lohn einbehalten werden – und durch die vorteilhafte Versteuerung fährst du deutlich günstiger.Bei allen unserer Leasingpartner beträgt die Laufzeit grundsätzlich 36 Monate.Das Dienstrad-Leasing ist durch die offizielle Rechtsprechung festgelegt und bietet den größten Nutzen, wenn der Vertrag wie geplant 36 Monate läuft. Wenn deine persönliche oder berufliche Lage sich verändert, entscheidet Ihr Arbeitgeber, was mit dem Leasingfahrrad passiert. Lese den Vertrag über die Überlassung gründlich durch. Spreche mit der Person, die für Ihre Firma zuständig ist.In der Regel ist dies nicht mehr möglich, sobald die Leasingdauer begonnen hat. Es ist sehr wichtig, das Fahrrad bei Erhalt sorgfältig auf Mängel und Defekte zu prüfen, bevor der Leasingvertrag aktiviert wird.Bei den meisten unserer Leasingpartner ist es nur möglich, neue Ampler-Räder zu leasen. Überholte und pre-loved Fahrräder können nur über Bikeleasing geleast werden.Um ein Ampler-E-Bike leasen zu können, musst du einen Wohnsitz in Deutschland oder den Niederlanden haben und bei einem deutschen/niederländischen Unternehmen angestellt sein, das einen Vertrag mit einem unserer Leasingpartner (Jobrad, Bikeleasing, Deutsche Dienstrad, Lease a bike) abgeschlossen hat. Als Selbstständiger bist du auch für das Leasing qualifiziert.